Vier-Prozent-Hürde

Als Vier-Prozent-Hürde wird bei Verhältniswahlen eine Sperrklausel in Höhe von 4 % bezeichnet. Sie wird unter anderem in folgenden Staaten benutzt:

  • Bulgarien, siehe Narodno Sabranie
  • Norwegen, siehe Storting (nur für Ausgleichsmandate)
  • Österreich, wo sie 1992 eingeführt wurde, siehe Vier-Prozent-Hürde (Österreich)
  • Osttimor, wo die Hürde im Jahr 2017 auf 4 % erhöht wurde, siehe Nationalparlament Osttimors
  • Schweden, siehe Reichstag (Schweden)
  • Slowenien, siehe Politisches System Sloweniens