Bühnenkonzept

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Inhaltlicher Ausbau notwendig Partynia ∞ RM 10:50, 3. Mai 2019 (CEST)
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Auf Antrag der Genehmigungsbehörde kann vom Veranstalter einer Veranstaltung ein Bühnenkonzept gefordert werden. Es kann als Anlage und Bestandteil des Sicherheitskonzepts erforderlich sein.

Inhalt

Eine Bühne ist ein besonders sicherheitsrelevanter Bestandteil vieler Veranstaltungen. Die dazugehörige Beschreibung sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten:[1]

  • Skizze/Lageplan[2]
  • Standsicherheitsnachweis für fliegende Bauten (Tribünen) nach DIN 4112
  • Ablaufplan inkl. Auf- und Abbau
  • Bewachung
  • besonders publikumsrelevante Personen
  • Beschreibung des Backstage-Bereiches[3]
  • Beschreibung der Zugangskontrolle (Welche Akkreditierung ist erforderlich?)
  • Zutrittsberechtigungen: Wer? Wann? Weshalb?
  • Absperrung des Bühnenbereiches

Weblinks

  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BaSiGo
  • Definition der Bühnenbestandteile lt. Sonderbauverordnung SBauVO in NRW

Einzelnachweise

  1. Sicherheitskonzept – Struktur, Inhalt und Abstimmung – Basigo. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Juni 2019; abgerufen am 21. Mai 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.basigo.de 
  2. allbuyone: allbuyone. Abgerufen am 22. Mai 2019. 
  3. allbuyone: allbuyone. Abgerufen am 22. Mai 2019.